co.don Aktiengesellschaft beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen aus Genehmigtem Kapital
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER INNERHALB DEN USA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER KANADA ODER EINER SONSTIGEN JURISDIKTION, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. Berlin / Teltow / Leipzig, 17. September 2020 – Der Vorstand der co.don Aktiengesellschaft, Teltow (ISIN DE000A1K0227; WKN […]