-
Die Rechtsexperten der bekannten Kester-Haeusler-Stiftung bewerten das neue Gesetz, das heute in 2. Lesung vom Bundesrat beschlossen wurde.
Leitgedanke des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. So sollen Betreuer nur dann als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit dies wirklich erforderlich ist, dabei soll der konkrete Unterstützungsbedarf in den Vordergrund gestellt und die betroffene Person selbst soll besser informiert und stärker eingebunden werden.
Die Rechtsexperten begrüßen daher ausdrücklich die im neuen Gesetz aufgenommene Berichtspflicht für Betreuer, die diese schon innerhalb der ersten drei Monate erfüllen müssen. Viele Betreute sind nach Verkündung des Betreuungsbeschlusses oftmals von ihren Betreuern nicht besucht worden. „Pflichtwidrigkeiten des Betreuers können mit dem neuen Gesetz besser erkannt und vor allem sanktioniert werden“, so Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung, der auch die Einbeziehung der Angehörigen im Rahmen der Informationspflicht positiv bewertet, dagegen die großen Probleme des Betreuungsrechts nach wie vor nicht behoben sieht.
Im Zentrum der Kritik steht die Vergütung der Betreuer über Fallpauschalen, statt auf Stundenbasis, was das besondere Engagement von Betreuern in einem schwierigen Einzelfall nicht honoriert.
Auch die Vermögensverwaltung durch Betreuer ist nicht umfassend geregelt worden, sie soll jetzt modernisiert und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Aber die eigentlichen Probleme treten auf, wenn es um den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim geht oder um den Verkauf von Immobilien. Oftmals werden Häuser, die jahrzehntelang in Familienbesitz waren ohne öffentliche Ausschreibung verkauft, ein von den Rechtsexperten seit Jahren gefordertes Vorkaufsrecht für Angehörige oder mindestens eine Informationspflicht gegenüber Angehörigen gibt es auch im neuen Gesetz nicht. Das betrifft auch den Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen, die Betreuten oder deren Angehörigen zumindest angeboten werden sollten. Aber auch hier hat der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf im Gesetz gesehen.
Ehegatten sollen sich künftig in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von drei Monaten vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Hier sehen die Experten vor allem organisatorische Probleme bei der Mitwirkungspflicht für Ärzte und medizinisches Personal.Nach wie vor fehlt auch eine neutrale Stelle, an die sich Betreute wegen Problemen wenden können. „Meistens werden Betreute bei den völlig überlasteten Gerichten gar nicht angehört und bleiben hilflos sich allein überlassen“, kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland.
Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr. Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Link auf unsere Homepage verwenden.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Volker Prof.Dr.Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschlandfon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.deIm Rahmen Ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de seit über 30 Jahren mit aktuellen Fragen der Rechtsprechung und der Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof.Dr.Volker Thieler steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.Pressekontakt:
Kester-Haeusler-Stiftung
Frau Karin Sylvia Wolfrum
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruckfon ..: 0814141548
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : wolfrum@kester-haeusler-stiftung.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Lob und Kritik am neuen Betreuungsrecht!
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt d hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen.me verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
wurde gebloggt am 26. März 2021 in der Rubrik Allgemein
Content wurde auf Bloggen 49 x angesehen
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Lob und Kritik am neuen Betreuungsrecht!
Lesezeit des Content auf Bloggen ca. 2 Minuten, 32 Sekunden
News-ID 74773
auf bloggen suchen
Bloggen ist eine Möglichkeit um …
… bekannt im Web zu werden.
Bloggen ist so einfach. Auf diesem Portal bloggen PR-Agenturen und Unternehmen Fakten, Neuigkeiten, Insider-Wissen, Unternehmensnachrichten, aktuelle Infos und Veranstaltungshinweise.
News bloggen – Leser informieren
frisch gebloggt
- Preis für Innovation und Engagement: Drei herausragende Unternehmen aus Niederbayern gewürdigt
- Auszeichnung für Innovation und Verantwortung: Drei Spitzenunternehmen aus Niederbayern geehrt
- Ehrung für Innovation und Verantwortung: Drei TOP-Unternehmen aus Niederbayern ausgezeichnet
- Uniworld sucht Top-Talente: Tag der offenen Tür auf einem 5-Sterne-Flussschiff in Bratislava
- Hönle Gruppe bestätigt positives operatives Ergebnis für Geschäftsjahr 2023/24, Sondereffekte belasten jedoch EBIT
- BluSky Carbons Joint Venture-Unternehmen BluMountain geht Joint Venture-Partnerschaft im Südosten der Vereinigten Staaten ein
- Es ist Weihnachtszeit – das Weihnachtslied zum Fest von Lou Hoffner
- Initiative Gutes Aufwachsen mit Medien – Demokratie braucht Medienkompetenz
- Das neue Lied von Jo und Josephine – Unerklärliches Phänomen (Sternenweit)
- Deutschlandmuseum als Europas Museum des Jahres 2025 nominiert
- Osisko Development erhält Genehmigungen nach dem BC-Minengesetz für das Cariboo-Goldprojekt; Prozess mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird eingeleitet
- EuroChargeMedia kooperiert mit Vapiano Göttingen
- Sirona Biochem meldet Veröffentlichung einer bahnbrechenden Studie zu Wirkstoff TFC-1326 im Journal of Cosmetic Dermatology
- Neuerscheinung: Ostfrieslandkrimi „INSELFLUCH“ von Rita Roth im Klarant Verlag
- Innocan Pharma meldet Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2024
gebloggte Beiträge in diesen Kategorien
Bloggen – Archiv
bloggen kommunizieren informieren
Der Content auf Bloggen wurde von Connektar übermittelt.