• Johannesburg, 2. März 2020: (www.commodity-tv.com/play/sibanye-stillwater-diversifying-globally-in-metals-and-jurisdictions/) Gemäß Sektion 122 (3) (b) des Aktiengesetzes Nr. 71 aus dem Jahr 2008 (das Gesetz), Regulation 121 (2) (b) der aktienrechtlichen Vorschriften, 2011 und Paragraf 3.83 (b) der Kotierungsvoraussetzungen der JSE Limited wird den Aktionären hiermit mitgeteilt, dass Sibanye-Stillwater (Tickers JSE) : SSW und NYSE: SBSW) eine formelle Mitteilung erhalten hat, dass Gold One Group Limited (Gold One) ihren Aktienbesitz von 15,86 % auf 12,26 % der insgesamt ausgegebenen Aktien des Unternehmens reduziert hat.

    Gold One hat angegeben, dass der aus dem Verkauf erzielte Erlös hauptsächlich zur Begleichung ihrer bestehenden Schulden verwendet wird.

    Sibanye-Stillwater hat gemäß Sektion 122 (3) (a) des Gesetzes die verlangte Ankündigung dem Übernahmeregulierungsausschuss vorgelegt.

    Ansprechpartner:

    E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
    James Wellsted
    Head of Investor Relations
    Tel.: +27 (0)83 453 4014

    In Europa:
    Swiss Resource Capital AG
    Jochen Staiger
    info@resource-capital.ch
    www.resource-capital.ch

    Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited

    ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
    Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, gemäß den Safe Harbour-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen können anhand von Begriffen wie, anvisieren, werden, vorhersagen, erwarten, möglicherweise, beabsichtigen, schätzen, vorhersehen, können und ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder Trends prognostizieren oder darauf hinweisen oder die keine Aussagen über historische Tatsachen darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind, im Allgemeinen außerhalb des Einflussbereichs Sibanye-Stillwater liegen und dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Sibanye-Stillwater erheblich von den historischen oder zukünftigen Ergebnissen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese vorausschauenden Aussagen sind nur an dem Datum gültig, an dem sie gemacht wurden. Sibanye-Stillwater ist nicht verpflichtet, die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Änderungen seiner Erwartungen zu aktualisieren außer durch entsprechende Rechtsvorschriften.

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    wurde gebloggt am 3. März 2020 in der Rubrik Allgemein
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