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Die Kanzlei Ralf Bornemann bietet auf www.p-konto-beratung.de Infos rund ums P-Konto und ermöglicht die Bestellung einer P-Konto-Bescheinigung online.
Zum 1. Juli 2024 wurden die Pfändungsfreibeträge erneut angehoben. Diese Anpassung sorgt dafür, dass Schuldnerinnen und Schuldner mehr finanzielle Sicherheit und Schutz vor Pfändungen haben. Um Betroffenen den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen zu erleichtern, hat die Kanzlei Ralf Bornemann eine neue Online-Plattform unter www.p-konto-beratung.de ins Leben gerufen.
Die Webseite bietet umfangreiche Informationen rund um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Nutzerinnen und Nutzer finden dort Antworten auf häufig gestellte Fragen, hilfreiche Tipps zur Verwaltung ihres Kontos und aktuelle gesetzliche Regelungen. Ein besonderes Highlight der Plattform ist die Möglichkeit, eine Bescheinigung für das P-Konto direkt online zu bestellen. Diese Bescheinigung ist erforderlich, um den pfändungsfreien Betrag auf dem P-Konto festzulegen und zu erhöhen.
Ralf Bornemann, Inhaber der Kanzlei, erklärt: „Mit der neuen Plattform möchten wir Betroffenen schnell und unkompliziert helfen. Die Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 1. Juli ist eine wichtige Maßnahme, die wir unterstützen. Unsere Webseite bietet nicht nur umfassende Informationen, sondern auch praktische Dienstleistungen, um die finanziellen Herausforderungen unserer Mandanten zu bewältigen.“
Die Kanzlei Ralf Bornemann setzt sich seit vielen Jahren für die Rechte von Schuldnerinnen und Schuldnern ein und bietet spezialisierte Beratung und Unterstützung in Fragen des Pfändungsschutzes. Die neue Plattform ist ein weiterer Schritt, um diese Mission zu erfüllen und den Zugang zu rechtlichen Hilfestellungen zu erleichtern.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung der P-Konto-Bescheinigung finden Sie unter www.p-konto-beratung.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Ralf Bornemann
Herr Ralf Bornemann
Friedrichstr. 95
10127 Berlin
Deutschlandfon ..: 03091513292
web ..: https://ralf-bornemann.com
email : kanzlei@ralf-bornemann.comHaben Sie
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Pressekontakt:
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Friedrichstr. 95
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email : kanzlei@ralf-bornemann.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 1. Juli – Neue Plattform rund um das P-Konto auf www.p-konto-beratung.de
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wurde gebloggt am 5. Juli 2024 in der Rubrik Allgemein
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